Arbeitssicherheit für Alleinarbeiter

Weil jeder Arbeitsplatz sicher sein muss – Ihre Verantwortung, unsere Schutzgarantie

Umfassender Schutz und schnelle Hilfe für Alleinarbeiter

Als Arbeitgeber haben Sie eine umfassende Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Mitarbeitenden. Insbesondere Alleinarbeiter, die z. B. auf abgelegenen Baustellen, oder in abgelegenen Industriebereichen gefährliche Arbeiten tätigen, benötigen umfassenden Schutz und schnelle Hilfe im Notfall.

 

Das SOS-Notrufsystem von Swissphone erfüllt die strengen Anforderungen der „DIN VDE V 0825-11“, welche die massgebenden Kriterien für Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) speziell in Arbeitsbereichen mit Alleinarbeitenden definiert.

 

Darüber hinaus entspricht es den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und den Sicherheitsrichtlinien der SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt). Durch die Integration des zertifizierten Schutzsystems in Ihr Unternehmen sichern Sie Ihre Alleinarbeiter umfassend ab und zeigen, dass Sie Arbeitssicherheit und Fürsorge für Ihre Mitarbeiter gross schreiben.

 

Mit der Einführung des neuen s.QUAD C55 setzt Swissphone neue Massstäbe. Dieses hochmoderne Notrufgerät, das seit dem 1. Juni 2024 auf den Markt gekommen ist, verspricht nicht nur Schutz, sondern auch höchste Zuverlässigkeit in Notfallsituationen.

 

 

zur maximalen Absicherung – s.QUAD C55

Funktionen und Technologien des Notrufsystems

Optimale Sicherheit für Alleinarbeitende erreichen wir durch das perfekte Zusammenspiel aller Systemkomponenten. Unser Notrufsystem vereint vielfältige Technologien, fortschrittliche Softwarefunktionen und robuste Hardwarekomponenten. Zusammen bilden diese Funktionen ein umfassendes, praxisorientiertes und hocheffizientes Notrufsystem aus einer Hand von einem erfahrenen Unternehmen. Dies garantiert eine nahtlose Integration und höchste Qualität in der Notfallhilfe für Alleinarbeiter.

 

Mehr zu SOS-Notrufsystem erfahren

  • Willensabhängige Notruffunktionen
  • Willensunabhängige Notruffunktionen
  • Lifecheck-Überwachung bei fehlender Netzabdeckung
  • Vermeidung von Fehlalarmen durch kundenspezifische Parameter
  • Ortung über Funk oder GPS
  • Notrufweiterleitung mit automatischer Eskalation
  • Nutzung vorhandener Smartphones oder dedizierter Geräte
  • Webbasiertes Portal zur Weiterleitung des Notrufs
  • Permanente Systemüberwachung

Vorteile unserer Sicherheitslösung für Alleinarbeiter

Unsere Lösungen für den Alleinarbeiterschutz sind mit einer Vielzahl von Endgeräten kompatibel, sowohl mit ATEX-zertifizierten Geräten als auch mit gängigen Smartphones. Damit können sie auch in potenziell explosiven Atmosphären wie z. B. in der Chemieindustrie, in Öl- und Gasanlagen oder in der Lebensmittelindustrie sicher eingesetzt werden.

Geeignet für Einzelpersonen und internationale Unternehmen dank zentraler Speicherung der Konfigurationen und webbasiertem Dashboard zur einfachen Verwaltung der Endgeräte und Konfigurationen.

 Die Applikation lässt sich einfach für zusätzliche Alarmierungsfunktionen anpassen und kann problemlos an Drittsysteme angebunden werden, was die Einsatzmöglichkeiten zusätzlich erweitert.

Swissphone bietet eine ganzheitliche Lösung für Alleinarbeiter vom Endgerät bis zur Softwarelösung, die in einem hochverfügbaren, georedundanten Rechenzentrum betrieben wird.

Ereigniserkennung und Alarmierung für Alleinarbeiter

Die Sicherheitslösung für Alleinarbeitende von Swissphone nutzt sowohl eine Smartphone-App mit Alleinarbeitermodul als auch dedizierte Geräte wie das Swissphone TRIO. Diese Notrufsysteme ermöglichen sowohl eine willensabhängige, manuelle Alarmierung durch den Benutzer über einen Notfallknopf als auch eine automatische Alarmierung in kritischen Notsituationen. Die automatische Alarmierung wird entweder durch die Totmannfunktion bei Bewegungslosigkeit oder durch Sturzerkennung aktiviert. In diesen Situationen löst das Notrufsystem sofort einen Alarm aus und sorgt für schnelle Hilfe.

Flexibilität und Anpassung an betriebliche Alleinarbeitsszenarien

Die Sensoren unserer Alarmsysteme können individuell auf spezifische Einzelarbeitsplätze und deren Sicherheitsanforderungen eingestellt werden. In einem Lager können sie beispielsweise so konfiguriert werden, dass sie auf plötzliche Bewegungen oder das Überschreiten definierter  Bereichsgrenzen reagieren. Bei Außeneinsätzen auf Baustellen hingegen können die Sensoren auf Stürze oder abrupte Lageveränderungen eingestellt werden, um bei Unfällen schnelle Hilfe zu gewährleisten.
Unser System löst also nur dann einen Alarm aus, wenn die definierten Parameter tatsächlich auf eine Notsituation hinweisen. Fehlalarme werden so vermieden.

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Präzises Alarm- und Notfallmanagement für Alleinarbeitende

Für jeden Alleinarbeiter kann ein individueller Notfall- und Sicherheitsplan hinterlegt werden. Dieser berücksichtigt sowohl die spezifischen Standorte als auch die Arbeitszeiten, einschließlich Bürozeiten und Wochenenden. Der Notfallplan legt genau fest, wer über welchen Kommunikationskanal zu alarmieren ist. Neben der Alarmierung von Ersthelfern und Betriebssanitätern können auch externe Organisationen wie z. B. die Notrufzentrale und Rettungsleitstelle 112 zur Koordination und Einsatzleitung bei Alleinarbeiter-Unfällen herangezogen werden.

Sichere Übertragungswege und robuste Kommunikationskanäle

Unsere Plattform gewährleistet eine sichere Kommunikation über alle gängigen Technologien wie Telefon, Alarm-App (iOS, Android), Desktop-Software für PC und MAC, SMS, E-Mail oder Pager. Sie erhalten Statusmeldungen über den aktuellen Stand der Nachrichtenübermittlung sowie Rückmeldungen zur Bestätigung des Nachrichtenempfangs.

So wird sichergestellt, dass alle sicherheitsrelevanten Informationen und Alarme effizient und zuverlässig an die zuständigen Teams und Personen übermittelt werden. Dies ist für die Arbeitssicherheit und den Schutz von Alleinarbeitern von entscheidender Bedeutung.

 

Effiziente Chat-Kommunikation zur Koordination im Notfall

Die integrierte Chat-Funktion ermöglicht den Austausch von Informationen, Bildern und Dokumenten. Sie unterstützt eine klare, schriftliche Kommunikation und vermeidet Missverständnisse.

 

Detaillierte Nachbearbeitung und Protokollierung von Alleinarbeiter-Alarmen

Alle Alarme werden detailliert und sekundengenau protokolliert. Die sorgfältige Analyse dieser Daten ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsstandards und der Effizienz der Notfallhilfe für Alleinarbeiter.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit von Alleinarbeitern entsprechend der Gefahrensituation zu sorgen. Falls die Risikobeurteilung eine Alleinarbeit mit einer kontinuierlichen und willensunabhängigen Überwachung zulässt, kann eine Personen-Notruf-Anlagen (PNA) eingesetzt werden, die im Notfall einen Alarm auslösen kann.

Die rechtlichen Grundlagen variieren je nach Land. In Deutschland ist beispielsweise die DGUV-Regel 112-139, in der Schweiz die SUVA Richtlinien betreffend allein arbeitenden Personen massgeblich. Das Swissphone Notrufsystem ist nach diesen Anforderungen als Gesamtsystem (Hardware zusammen mit dem System) nach DIN VDE 0825-11 zertifiziert.

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    In vielen Betrieben, darunter auch das Baustoffzentrum in Olten/Zofingen, gehören Wochenendeinsätze, Grubenarbeiten und Arbeiten in Betonanlagen zum Alltag. Für alleinarbeitende Mitarbeiter ist die Sicherheit im Notfall von höchster Bedeutung, um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten. Die Swissphone Alleinarbeiterlösung ist die Antwort auf diese Anforderungen und bietet eine zuverlässige Absicherung für alleinarbeitende Angestellte. In diesem Video-Interview erfahren Sie, warum Oliver Bamert, der technische Betriebsleiter des Baustoffunternehmens Olten/Zofingen, sich für das Swissphone Notrufsystem entschieden hat.

    FAQ – die häufigsten Fragen rund um unsere Lösungen
    für Alleinarbeitsplätze

    Was ist Alleinarbeit?

    Eine Person gilt dann als allein arbeitend, wenn ihr nach einem Unfall oder in einer kritischen Situation nicht sofort Hilfe geleistet werden kann, weil sie beispielsweise ausser Sicht- und Rufweite zu anderen Personen arbeitet. Alleinarbeit ist nicht zulässig, wenn sie zu einer Verletzung führen kann, die sofortige Hilfe von einer zweiten Person nötig macht. (Quelle: SUVA)

    Wo kommt Alleinarbeit vor?

    Sowohl in der Industrie als auch im Dienstleistungssektor steigt die Anzahl von allein arbeitenden Personen. Einige Beispiele:

    • Arbeiten in automatisierten Produktionsabläufen
    • Arbeiten an Arbeitsmitteln (Maschinen, Anlagen, Geräten, Aufzügen) im Sonderbetrieb wie Reinigungs- oder Kontrollarbeiten, beim Rüsten und Einrichten
    • Arbeiten in Lagerräumen, Kellern, Aussenlagern, Tiefkühllagern
    • Arbeiten in Kraftwerken, Kehrrichtverbrennungs- und Kläranlagen sowie auf Deponien
    • Arbeiten im Labor
    • Überzeit-, Schicht-, Gleitzeit- oder Wochenendarbeit
    • Kontrollgängen in ausgedehnten Anlagen oder bei Kontrollen in Betrieben ausserhalb der normalen Arbeitszeiten und während der Betriebsferien
    • Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnanlagen
    • Monteure in Kundenbetrieben
    • Haustechnikern (Facility Manager)
      (Quelle: SUVA)

    Ist die Alleinarbeiterlösung s.GUARD durch die SUVA geprüft?

    Die SUVA gibt im Rahmen der Prävention Empfehlungen ab – sie führt jedoch keine Produktprüfungen durch. Wir sind jedoch laufend in Kontakt mit den Verantwortlichen innerhalb der SUVA – neue Anforderungen werden zügig in s.GUARD umgesetzt. Unsere Lösung ist SUVA und DGUV 139 (früher BGR 139) konform.

    Für welche Branchen eignet sich die Alleinarbeiterlösung s.GUARD?

    Die Alleinarbeiterlösung kann in allen Firmen eingesetzt werden, bei denen Personen alleine oder ausser Sichtweite von anderen Mitarbeitern arbeiten. Beispiele sind Arbeiten in der Industrie und Produktion, aber auch im Aussendienst sowie bei Abend-, Nacht- oder Wochenendeinsätzen.

    Wer leistet bei einem Notruf Hilfe?

    Dies ist durch das Einsatzdispositiv bestimmt: Ein ständig besetztes Kontrollzentrum bearbeitet die Notrufe und koordiniert umgehende Hilfe oder der firmeninterne Notfalldienst reagiert auf die Notrufe (z. B. Sanitätsdienst). Alternativ erhalten Mitarbeiter, die sich in der Nähe aufhalten, eine Benachrichtigung über den Notfall per App, Sprach- oder Textnachricht oder Paging.

    Auf welchen Smartphones läuft die Alleinarbeiterlösung s.GUARD?

    Die App läuft auf nahezu allen Smartphones mit den Betriebssystemen Apple iOS (ab Version 8.0) und Android (ab Version 4.4). Grundvoraussetzung sind funktionstüchtige GPS-, Beschleunigungs- und/oder Gyroskop-Sensoren. Die Funktionalität wird vor jedem Einsatz geprüft.

    Muss der Mitarbeiter die Überwachung selber aktivieren?

    Die Alleinarbeiterlösung von s.GUARD zeichnet sich durch sehr hohe Flexibilität aus. So kann definiert werden, wer die Überwachung aktivieren bzw. deaktivieren kann: nur der Vorgesetzte, der Alleinarbeiter, oder beide. Sehr gerne beraten wir Sie in der Ausarbeitung der für Sie optimalen Einstellungen.

    Wie ist die Ortungsgenauigkeit innerhalb und ausserhalb von Gebäuden?

    Zur Ortung greift die App auf die Location Services von Android und iOS zu. Diese nutzen GPS zur Bestimmung der Position. Besteht kein direkter Sichtkontakt zum Satelliten, kann eine eingeschränkte Genauigkeit resultieren. Die Positionierung innerhalb von Gebäuden kann über das Scannen eines QR-Codes oder WiFi geschehen.

    Wie sicher ist die Alarmierung insbesondere bei schlechtem GSM Netz?

    Die s.GUARD Applikation ist redundant konzeptioniert und nutzt alle verfügbaren Kanäle um Alarme zu übermitteln.

    Was passiert bei Fehlalarmen?

    Fehlalarme können vorkommen. Aus diesem Grund hat der Alleinarbeiter bzw. sein Vorgesetzter mit s.GUARD die Möglichkeit, eine individuelle Voralarmzeit zu definieren. Während dieses Zeitraums wird nur der Alleinarbeiter selbst über eine potentiell erkannte Gefahr (keine Bewegung/Sturz) hingewiesen. Wird dieser lokale Alarm nicht bestätigt, erfolgt eine Alarmierung gemäss Dispositiv.

    Wer trägt die Kosten eines Rettungseinsatzes?

    Ein Rettungseinsatz wird immer gemäß dem definierten Notfallplan Ihrer Firma autorisiert. Falls hierbei externe Stellen miteinbezogen werden (z. B. eine Alarmzentrale oder die Ambulanz), so gehen entsprechend der gültigen Tarifordnung dieser Organisationen diese Kosten für den Einsatz immer direkt zu Lasten Ihrer Firma.

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